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Abriss der Halle 4 im Fallenbrunnen

Wir halten das für einen Fehler: Eine bebaute Gewerbefläche geht verloren und darf wegen des Waldabstands nicht wieder bebaut werden.

2021 hatten wir durch unseren Antrag erreicht, dass sie erhalten bleibt. Unsere Argumente von damals sind weiterhin gültig: 

  • Bebaute Fläche geht verloren
  • Erhalt von „grauer Energie“
  • „Handwerkerhöfe“ ermöglichen
  • Räumlicher Abschluss zum Wald
  • Gefährdung des „Purpur-Knabenkrautes“ (heimische Orchidee, die südwestlich der Halle vorkommt und bereits auf der „Roten Liste“ steht)

Am 09.07.2025 stellten wir den Antrag, dass die Halle 4 an den Verein Internationale Handwerkskunst / Bürgerwerkstätten Friedrichshafen e.V. vermietet werden soll. Unser Antrag wurde in nichtöffentlicher Sitzung am 4.11.2025 abgelehnt. 


Stattdessen wurde der Abriss der Halle 4 beschlossen und in der Gemeinderatssitzung am 08.12.2025 bekannt gegeben. 

Hier unser Antrag vom 15.10.2021

Der Gemeinderat möge beschließen, dass der Beschlussantrag der DS-Nr. 2021 / V 00236 wie folgt ergänzt wird: „Der Rückbau des Bauabschnitts III.4 in Fallenbrunnen Nord-Ost wird nicht durchgeführt. Dadurch frei werdende Mittel werden nach entsprechender Beratung im Fachausschuss im Rahmen des Erhalts der Halle 4 zur möglichen Sanierung eingesetzt. Die am 14.12.2020 im Gemeinderat zur DS-Nr. 2020 / V 0255 getroffenen Beschlüsse sind bzgl. des Bauabschnitts III.4 entsprechend aufzuheben.

 

Begründung:
Bereits bei Beratung und Beschlussfassung zu Rückbau und Altlastensanierung in Fallenbrunnen Nord-Ost im Dezember 2020, wurde ein möglicher Erhalt der Halle 4 intensiv diskutiert. Dabei wurden insbesondere die Aspekte Umwelt- und Naturschutz sowie „graue Energie“ herausgestellt. Die damaligen Beschlüsse wurden letztlich mehrheitlich, aber nicht einstimmig getroffen.


Der nun von Wick + Partner Architekten, Stuttgart mit Stefan Fromm Landschaftsar-chitekten, Dettenhausen vorgelegte Siegerentwurf des Ideenwettbewerbs, greift diese Aspekte auf und schlägt u.a. im Erläuterungsbericht im Abschnitt „Handwerkerhöfe“ ausdrücklich vor, die Bestandshallen im rückwärtigen Bereich ( = Halle 4) im Sinne des Erhalts grauer Energie zu erhalten. Auch würden diese Bestandshallen das Ensemble ( = Handwerkerhöfe) räumlich zum Wald abschließen und die handwerklichen Nutzungen ergänzen.


Der vorbereitende Umweltbericht (VUB) kartiert zudem unter Punkt 5. „Umweltbelange / Schutzgüter“ südwestlich der Halle 4, ein Vorkommen des „Purpur-Knabenkrautes“. Diese heimische Orchidee wird wegen ihres seltenen Vorkommens in der „Roten Liste“ unter den gefährdeten Arten geführt und wäre bei Rückbau und Neubau der Halle 4 entsprechend gefährdet.

 

Ein Erhalt der Halle 4 ist aber auch Gründen des fehlenden Waldabstands geboten. Eine Neubebauung der Fläche wird aus unserer Sicht stets am fehlenden Abstand zum Wald scheitern. Die in § 4 Abs. 4 LBO BaWü mindestens vorgeschriebenen 30 Meter Abstand lassen sich auch nicht durch eine gestufte Abstandswahrung einhalten.


Aus Sicht der Fraktion Netzwerk für Friedrichshafen wiegen insgesamt die ökologischen und baurechtlichen Gründe für einen Erhalt der Halle 4 zusammen mit der Empfehlung des Siegerentwurfes schwerer als die Gründe für einen Rückbau der Halle 4. Unabhängig von der bisherigen Nutzung sollte daher die Halle 4 erhalten bleiben und wie im Siegerentwurf vorgeschlagen, das Ensemble Handwerkerhöfe räumlich ergänzen und abschließen.

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Antag_Halle 4 Fallenbrunnen_15.10.2021.p
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Südkurier-Artikel dazu vom 16.10.2021 und vom 28.10.2021